Richtlinien für Gerätenutzung

Neue Richtlinien für Gerätenutzung

Liebe Mitglieder der Siedlergemeinschaft Aisch-Adelsdorf!

Auf Einladung des Verbandes nahmen am 2. März unsere Gerätewarte an einer Schulung teil. Wir als Verein erhielten in diesem Kurs klare Anweisungen, welche es umzusetzen gilt.

Die sich aus der Schulung ergebenen Umstellungen sind notwendig, um eure Sicherheit zu gewährleisten, sowie der Haftung und dem Versicherungsschutz nachzukommen. Zudem gab es in den letzten Jahren viele Gesetzesänderungen, die berücksichtigt werden müssen.

Gerne informieren wir euch mit diesem E-Mail über die sich aus der Schulung und der Gesetzgebung ergebenen Regelungen.

Unsere Gerätewarte erledigen ihre Aufgaben ehrenamtlich, daher bitten wir alle Mitglieder, diese Regelung zu respektieren.
Bitte denkt daran, dass auch andere Mitglieder Geräte benötigen könnten. Plant daher bitte langfristig.

Hier sind die grundlegenden Vorgaben für das Ausgabeverfahren und die Rückgabe der Geräte:

  • Die Anmeldung und Bestellung von Geräten sind ausschließlich bei den Gerätewarten möglich. Eine Selbstausleihe ist zukünftig nicht mehr möglich ist und auch untersagt wird.
  • Die Geräte dürfen nur von den Gerätewarten ausgegeben werden.
  • Bei jeder Ausgabe und Rückgabe ist das FormularEmpfangsbestätigung für die Nutzung von vereinseigenen Gerätenauszufüllen.
  • Schäden an den Geräten müssen dem Gerätewart unaufgefordert mitgeteilt werden.

Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten stehen euch unsere Gerätewarte gerne zur Verfügung.

Die Ausgabe und Annahme von PKW-Anhänger übernimmt weiterhin Kurt Sander.

Richtlinien für Gerätenutzung

  • Mit der Abholung eines Gerätes nutzen Sie Ihr Miteigentum. Aus diesem Grund erwarten wir von jedem Miteigentümer, dass die Geräte sorgsam behandelt werden.
  • Sie erhalten die Geräte vom Gerätewart sauber und technisch geprüft zur Nutzung. Wir erwarten deshalb auch von Ihnen, die Rückgabe in sauberem und technisch einwandfreiem Zustand.
  • Die Betriebs-/Gebrauchsanleitungen sind stets genau zu beachten und den Anweisungen der Gerätewarte ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Sicherheitsvorkehrungen bei einigen Geräten sind strikt einzuhalten, da der Verein keine Haftung bei Zuwiderhandlungen übernimmt.
  • Die Nutzungsgebühr bzw. Reparaturrücklage ist sofort oder bei Rückgabe der Geräte zu entrichten (betrifft nur PKW-Anhänger).
  • Die Geräte sind spätestens nach der mit dem Gerätewart vereinbarten Zeit zurückzugeben. Sollte diese nicht eingehalten werden können, den Gerätewart unverzüglich davon informieren.
  • Bei nachgewiesener, unsachgemäßer Behandlung der Geräte (Ihr Miteigentum) sind wir leider gezwungen, Ihnen die Reparaturkosten in Rechnung zu stellen.
  • Die Geräte dürfen ohne Einverständnis der Gerätewarte nicht an Dritte zur Nutzung weitergegeben werden (auch keine Weitergabe an Vereinsmitglieder).
  • Die Geräte dürfen nur im bzw. auf dem Objekt, für das die Mitgliedschaft besteht, genutzt werden.
  • Die Vertikutierer sind grundsätzlich nur bei absolut trockenen Bodenverhältnissen zu nutzen.
  • Bei der Verwendung von Kettensägen sind die verschiedenen Vorschriften hinsichtlich Ausbildung etc. zu beachten und die Sicherheitsausrüstung (Schnittschutz etc.) zu tragen.
  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass beim Transport der Geräte die Ladungssicherung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen muss.