Rauchwarnmelderpflicht in Bayern

Bitte beachten Sie die Rauchwarnmelderpflicht zum Ende des Jahres.

In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.

Denken Sie auch bitte daran, dass Rauchwarnmelder regelmäßig überprüft werden müssen.

Mehr Informationen zur Rauchwarnmelderpflicht finden Sie auch auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr.