Versicherungsschutz

Versicherungen die im Beitrag der SG Aisch-Adelsdorf e.V. enthalten sind

Haus- und Grundstückshaftplichtversicherung
Egal, ob Sie Vermieter sind oder einfach nur Eigentümer einer Immobilie, Sie haften für Schäden, die sie fahrlässig oder grobfahrlässig verursacht haben und die auf Ihrem Grundstück geschehen. Dies kann beispielsweise das Versäumnis der Wegräumung von Schnee sein, oder eine defekte Lampe im Treppenhaus, aufgrunddessen sich ein Besucher oder Mieter verletzt.

Deckungssummen:
– 10 Millionen € für Personen und Sachschäden
– 60.000 € für Vermögensschäden

für 1 Familienheim/Haus (mit bis zu vier Wohnungen) oder für 1 Eigentumswohnung
und für 1 unbebautes Grundstück
und für 1 Ferienwohnung oder 1 Wochenendhaus
und für 1 Schrebergarten
(Versicherungsschutz nur für Objekte im Inland)

Bauherrenhaftpflichtversicherung
Als Bauherr bei Neu- und Umbauten, Reparaturen, Abruch- und Grabungsarbeiten.
– Deckungssummen: wie oben;
– Bausumme: max. 750.000 €
Achtung: Versichert als Bauherr gegenüber Haftpflichtschäden, die einem Dritten entstehen! Keine Unfallversicherung für Bauhelfer.

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Heizöltanks mit bis zu 11.000 Liter Gesamtfassungsvermögen für das versicherte Grundstück.

Wohnung- und Grundstücksrechtsschutz
pro versichertes Objekt (Haus-und Grund)
Der Rechtsschutz für Mitglieder umfasst Rechtschutz-Leistungen in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten als Eigentümer selbstgenutzter Immobilien.

Der Rechtsschutz hilft Ihnen auch bei Auseinandersetzungen um Erschließungs- oder Anliegerabgaben, z.B. wenn die Stadtverwaltung Erschließungsabgaben für die Sanierung von Straßen oder Kanalnetz fordert.

Im Rahmen der Gruppenversicherung zahlen wir in allen versicherten Rechtsangelegenheiten Kosten bis zu 500.000 Euro je Rechtsschutzfall.

Bei nachbarrechtlichen Angelegenheiten beträgt die Versicherungssumme
2.000 Euro je Rechtsschutzfall.

Die Selbstbeteiligung beträgt grundsätzlich 300 Euro je Rechtsschutzfall.
Bei Mediation und JuraTel fällt keine Selbstbeteiligung an!

In nachbarrechtlichen Streitigkeiten beträgt die Selbstbeteiligung 350 Euro, wenn das Verfahren im außergerichtlichen Verfahren abgeschlossen wird. Bei gerichtlichen Verfahren erhöht sich die Selbstbeteiligung auf 500 Euro je Rechtsschutzfall.

Weitere Informationen: https://www.verband-wohneigentum.de